Typische Fragen zu unserem Leisitungsspektrum

Wir haben für Sie eine Auswahl an relevanten Fragen und unsere Antworten dazu zusammengestellt.

Was versteht man unter einem Verkehrswert?

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, wird aus dem Preis abgeleitet, der zu dem Zeitpunkt der Wertermittlung, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, abhängig von den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Rahmenbedingungen zu erzielen wäre. (Vgl. §194 BauGB, § 8 ImmoWertV, Ziff. 1.3 WertR06)

Wie unterscheiden sich Instandhaltung und Instandsetzung?

Unter Instandhaltung sind solche Maßnahmen zu verstehen, die dem Erhalt eines Objektes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen und innerhalb der Nutzungsdauer anfallen. Instandsetzungsmaßnahmen sind solche die zur Wiederherstellung des Zustandes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Objektes angesetzt werden.

Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt?

Für die Wertermittlung werden auf das Objekt bezogene behördliche Unterlagen wie das Grundbuch, die Flurkarte, der Buchauszug oder Eigentümernachweis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster, Bescheinigung über die abgabenrechtliche Situation, planungsrechtliche Auskünfte, die Baugenehmigungsakte etc. sowie einige weitere Informationen vom Gutachterausschuss und statistischem Bundesamt wie Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssatz und Baupreisindex benötigt.

Wie ist der Bodenrichtwert definiert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert der Lage des Bodens innerhalb eines bestimmten Gebietes, Bodenrichtwertzone, für den überwiegenden Teil der Grundstücke darin, die in ihren Merkmalen übereinstimmen. Entscheiden für die Übereinstimmung sind Art und Maß der Nutzbarkeit. Der Bodenrichtwert ist mit den entsprechenden Grundstücksmerkmalen und je Quadratmeter der Grundstücksfläche angegeben.

Was ist unter dem Sachwertverfahren zu verstehen?

Das Sachwertverfahren wird bei einer Wertermittlung überwiegend angewandt, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die Beschaffungskosten für Ersatz für den Preis bestimmend sind. Dies bezieht sich hauptsächlich auf selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn bei der Nutzung dieser nicht der Ertrag sondern der persönliche Nutzen entscheidend ist. Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen und sonstigen Anlagen zusammen.

Was ist unter dem Ertragswertverfahren zu verstehen?

Das Ertragswertverfahren wird bei der Wertermittlung überwiegend angewandt, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Ertrag des Objektes Preis bestimmend ist und die persönliche Nutzung nicht im Fokus steht. Der Ertragswert ergibt sich hierbei aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem Ertragswert der baulichen Anlagen.

Was versteht man unter der Gesamtnutzungsdauer und der Restnutzungsdauer einer Immobilie?

Die Gesamtnutzungsdauer ist definiert als die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer einer baulichen Anlage, wenn diese ordnungsgemäß bewirtschaftet und unterhalten wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der technischen Lebensdauer einer baulichen Anlage und ist eine Modellgröße. Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum den die bauliche Anlage im Rahmen ihrer Gesamtnutzungsdauer voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.

Was ist unter einem Flurstück zu verstehen?

Flurstücke werden im Liegenschaftskataster mit der Flurstücknummer geführt und beziehen sich auf einen eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche wie z.B. ein Grundstück oder Grundstücksteil.

Wie ist das Grundbuch bzw. ein Grundbuchblatt aufgebaut?

Das Grundbuchblatt besteht aus Aufschrift, Bestandsverzeichnis, Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III. Die Aufschrift ist das Deckblatt und enthält Angaben zu dem zuständigen Amtsgericht, dem Grundbuchbezirk, der Grundbuchblattnummer und das Datum des letzten Eintrages und Ausdrucks. Das Bestandsverzeichnis enthält die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Miteigentumsanteile und entsprechende Veränderungen im Bestand. Abteilung I enthält die Eigentümer. Abteilung II  führt die entsprechenden grundbuchlichen Belastungen des Grundstücks, während Abteilung III Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden ausweist.

Was versteht man unter grundstücksgleichen Rechten?

Grundstücksgleiche Rechte haben dinglichen Charakter und kommen in ihrer Ausgestaltung dem Eigentum nahe. Sie sind in ein öffentliches Buch eingetragen, wie z.B. in das Grundbuch, und verleihen der Definition nach eine nach Möglichkeit unbeschränkte Herrschaftsbefugnis. Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind Erbbaurecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Bergwerkseigentum, Schiffseigentum und eingetragene Luftfahrzeuge.

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