Dienstleistungen und Preise

Besonderheiten des Kurzgutachtens:

  • 800 € statt mindestens 1.400 € für ein klassisches Verkehrswertgutachten
  • zuverlässige Verkehrswertberechnung beruhend auf den klassischen Verfahren in verkürzter Darstellung
  • Ortsbesichtigung mit einem Sachverständigen innerhalb von spätestens 10 Tagen
  • zügige Bearbeitung innerhalb von 10 Werktagen

Kurzgutachten für 800 €

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB

Mögliche Anlässe:

  • Vermögensauseinandersetzungen unter Einigkeit der Parteien, ohne Konflikt wie z.B. Erbschaft und Scheidung
  • keine Notwendigkeit zur Verwendung der Verkehrswertermittlung vor Gericht oder Finanzbehörden
  • Privatpersonen, die den Erwerb einer Immobilie planen
  • Unterstützung von Verkaufs- und Kaufpreisverhandlungen

Kurzgutachten für 800 €

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB

Besonderheiten des Kurzgutachtens:

  • 800 € statt mindestens 1.400 € für ein klassisches Verkehrswertgutachten
  • zuverlässige Verkehrswertberechnung beruhend auf den klassischen Verfahren in verkürzter Darstellung
  • Ortsbesichtigung mit einem Sachverständigen innerhalb von spätestens 10 Tagen
  • zügige Bearbeitung innerhalb von 10 Werktagen

Mögliche Anlässe:

  • Vermögensauseinandersetzungen unter Einigkeit der Parteien, ohne Konflikt wie z.B. Erbschaft und Scheidung
  • keine Notwendigkeit zur Verwendung der Verkehrswertermittlung vor Gericht oder Finanzbehörden
  • Privatpersonen, die den Erwerb einer Immobilie planen
  • Unterstützung von Verkaufs- und Kaufpreisverhandlungen

Verkehrswertgutachten

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB

Mögliche Anlässe:

  • Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • Vermögensauseinandersetzungen gerichtlich wie außergerichtlich
  • Erbrechtliche oder familienrechtliche Auseinandersetzungen
  • Steuerliche Zwecke

Mietwertgutachten

Wir bewerten den Mietwert Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerberaumes unter Berücksichtigung der mietwertrelevanten Eigenschaften

Mögliche Anlässe:

  • Auseinandersetzung über die Miethöhe
  • Allgemeine Mietpreisverhandlungen
  • Nutzwertentschädigung bei Scheidungsverfahren
  • Miet-/Wohnwertermittlung bei Scheidungsverfahren

Beleihungswertgutachten

Wir ermitteln den Beleihungswert Ihrer Immobilie nach der Beleihungswertverordnung (BelWertV)

Mögliche Anlässe:

  • Finanzierung mit Fremdkapitaleinsatz
  • Beleihungswertvorschlag
  • Gebäudebeurteilung
  • Verwertbarkeitseinschätzung

Honorar zur Immobilienbewertung

Berechnung des Honorars eines Verkehrswertgutachten:

Tabellenhonorar + Zeithonorar + Nebenkosten

Tabellenhonorar:

Die Ausarbeitung, Erstellung und erste Fertigung des Gutachtens wird abgerechnet über das Basishonorar:

  • den objektunabhängigen Sockelbetrag
  • + dem aus dem Objektwert abgeleiteten Wertanteil
  • x mit dem Objektfaktor (nach Schwierigkeit und Aufwand) zur Berücksichtigung der Objekt- bzw. Auftragsmerkmale

Zeithonorar:

Die Ortsbesichtigung (einschl. An- und Abfahrt), die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Objektunterlagen, die Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen sowie von besonderen objektspezifischen Merkmalen wird abgerechnet als Zeithonorar (nach Stundensatz) oder Aufwandspauschale

Nebenkosten:

Zu den Beträgen aus 1.) bis 2.) kommt jeweils hinzu:

  • + die entsprechenden Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen (Auslagenersatz)
  • + die jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Berechung des Basishonorars (netto):

Objektwert bis 1 Mio €: 1.000,- € + 0,2% des Objektwers
Objektwert über 1 Mio €: 2.000,- € + 0,1% des Objektwers
Objektwert
(Beispiele)
Basishonorar
(Sockel+Wertanteil) netto
Basishonorar
einschl. MWSt. 19%
bis 200.000 €1.400,00 €1.666,00 €
250.000 €1.500,00 €1.785,00 €
300.000 €1.600,00 €1.904,00 €
350.000 € 1.700,00 €2.023,00 €
400.000 €1.800,00 €2.142,00 €
450.000 €1.900,00 €2.261,00 €
500.000 €2.000,00 €2.380,00 €
550.000 €2.100,00 €2.499,00 €
600.000 €2.200,00 €2.618,00 €
650.000 €2.300,00 €2.737,00 €
700.000 €2.400,00 €2.856,00 €
750.000 €2.500,00 €2.975,00 €
800.000 €2.600,00 €3.094,00 €
850.000 €2.700,00 €3.213,00 €
900.000 €2.800,00 €3.332,00 €
950.000 €2.900,00 €3.451,00 €
1.000.000 €3.000,00 €3.570,00 €
1.100.000 €3.100,00 €3.689,00 €
1.200.000 €3.200,00 €3.808,00 €
1.300.000 €3.300,00 €3.927,00 €
1.400.000 €3.400,00 €4.046,00 €
1.500.000 €3.500,00 €4.165,00 €
1.600.000 €3.600,00 €4.284,00 €
1.700.000 €3.700,00 €4.403,00 €
1.800.000 €3.800,00 €4.522,00 €
1.900.000 €3.900,00 €4.641,00 €
2.000.000 €4.000,00 €4.760,00 €
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Typische Fragen zu unserem Leistungsspektrum

Wir haben für Sie eine Auswahl an relevanten Fragen und unsere Antworten dazu zusammengestellt.

Was versteht man unter einem Verkehrswert?

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, wird aus dem Preis abgeleitet, der zu dem Zeitpunkt der Wertermittlung, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, abhängig von den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Rahmenbedingungen zu erzielen wäre. (Vgl. §194 BauGB, § 8 ImmoWertV, Ziff. 1.3 WertR06)

Wie unterscheiden sich Instandhaltung und Instandsetzung?

Unter Instandhaltung sind solche Maßnahmen zu verstehen, die dem Erhalt eines Objektes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen und innerhalb der Nutzungsdauer anfallen. Instandsetzungsmaßnahmen sind solche die zur Wiederherstellung des Zustandes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Objektes angesetzt werden.

Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt?

Für die Wertermittlung werden auf das Objekt bezogene behördliche Unterlagen wie das Grundbuch, die Flurkarte, der Buchauszug oder Eigentümernachweis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster, Bescheinigung über die abgabenrechtliche Situation, planungsrechtliche Auskünfte, die Baugenehmigungsakte etc. sowie einige weitere Informationen vom Gutachterausschuss und statistischem Bundesamt wie Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssatz und Baupreisindex benötigt.

Wie ist der Bodenrichtwert definiert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert der Lage des Bodens innerhalb eines bestimmten Gebietes, Bodenrichtwertzone, für den überwiegenden Teil der Grundstücke darin, die in ihren Merkmalen übereinstimmen. Entscheiden für die Übereinstimmung sind Art und Maß der Nutzbarkeit. Der Bodenrichtwert ist mit den entsprechenden Grundstücksmerkmalen und je Quadratmeter der Grundstücksfläche angegeben.

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