Kurzgutachten für 800 €
Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB
Diplom Sachverständiger (DIA) Max Karänke
Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB
Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB
Wir bewerten den Mietwert Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerberaumes unter Berücksichtigung der mietwertrelevanten Eigenschaften
Wir ermitteln den Beleihungswert Ihrer Immobilie nach der Beleihungswertverordnung (BelWertV)
Max Karänke Immobilienbewertung =
Die Beratung durch Herrn Karänke war kompetent und zuverlässig. Wir wurden in unserem Anliegen exzellent betreut. Vielen Dank dafür!
Wir haben für Sie eine Auswahl an relevanten Fragen und unsere Antworten dazu zusammengestellt.
Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, wird aus dem Preis abgeleitet, der zu dem Zeitpunkt der Wertermittlung, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, abhängig von den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Rahmenbedingungen zu erzielen wäre. (Vgl. §194 BauGB, § 8 ImmoWertV, Ziff. 1.3 WertR06)
Unter Instandhaltung sind solche Maßnahmen zu verstehen, die dem Erhalt eines Objektes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen und innerhalb der Nutzungsdauer anfallen. Instandsetzungsmaßnahmen sind solche die zur Wiederherstellung des Zustandes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Objektes angesetzt werden.
Für die Wertermittlung werden auf das Objekt bezogene behördliche Unterlagen wie das Grundbuch, die Flurkarte, der Buchauszug oder Eigentümernachweis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster, Bescheinigung über die abgabenrechtliche Situation, planungsrechtliche Auskünfte, die Baugenehmigungsakte etc. sowie einige weitere Informationen vom Gutachterausschuss und statistischem Bundesamt wie Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssatz und Baupreisindex benötigt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert der Lage des Bodens innerhalb eines bestimmten Gebietes, Bodenrichtwertzone, für den überwiegenden Teil der Grundstücke darin, die in ihren Merkmalen übereinstimmen. Entscheiden für die Übereinstimmung sind Art und Maß der Nutzbarkeit. Der Bodenrichtwert ist mit den entsprechenden Grundstücksmerkmalen und je Quadratmeter der Grundstücksfläche angegeben.
Wissenswertes zu mir und meinen Leistungen
Als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten bewerten wir sämtliche Immobilienarten nach den gängigen und anerkannten Verfahren je nach Bedarf unserer Kunden. Bei uns bekommen Sie neben dem klassischen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB auch Mietwert- und Beleihungswertgutachten.
Wir arbeiten seit vielen Jahren in der Immobilienbewertung und legen größten Wert auf unsere ständige Weiterqualifizierung in der Materie sowie am Kunden.
Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kann grundsätzlich nach verschiedenen anerkannten Verfahren erfolgen. Entscheidend für die Auswahl des Verfahrens ist immer der Anlass oder der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr überwiegende Gebrauch des Objektes.
So wird das Beleihungswertgutachten zum Beispiel bei Finanzierungen mit dem Einsatz von Fremdkapital herangezogen und somit überwiegend von Banken eingefordert. Das Verkehrswertgutachten benötigen unsere Kunden in der Regel für familien-, erb- oder steuerrechtliche Auseinandersetzungen genauso wie für Überlegungen in Richtung Kauf oder Verkauf von Immobilien. Mietwertgutachten werden oftmals dann benötigt, wenn es um Auseinandersetzungen bzgl. der Miethöhe oder allgemeine Mietpreisverhandlungen geht.
Nach dem Erstkontakt und der Einigung über den Auftrag vereinbaren wir einen vor Ort Termin am Objekt. Nach Möglichkeit wird dieses gemeinsam begangen. Soweit vorhanden übergeben Sie uns die relevanten und selbstverständlich vertraulichen Unterlagen zu Ihrem Objekt, wie zum Beispiel den Grundbuchauszug, die Baubeschreibung, den Auszug aus dem Alt- und Baulastenverzeichnis etc. Daraufhin organisieren wir die möglicherweise nicht vorliegenden Dokumente mit Ihrem Einverständnis von den unterschiedlichen Behörden und werten Ihr bebautes oder unbebautes Grundstück nach dem passenden Bewertungsverfahren in unserem schriftlichen Gutachten ein.
In aller Regel erhalten Sie dies ca. 2-3 Wochen nach dem Ortstermin der Begehung.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir erläutern Ihnen das allgemeine Vorgehen, die Auswahl des Verfahrens, die damit verbundenen Kosten und klären gemeinsam all Ihre Fragen.